Riss Risse in Wand und Boden / Fußboden abdichten und verpressen
BWS Maik Denecke
Bauunternehmen für Bausanierung, Schimmelsanierung und Abdichtungstechnik
für Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Wunstorf und Celle

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Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1
Vertragsgrundlagen

1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( VOB Teil C)
2. Bei Wiedersprüchen im Vertrag gelten nacheinander

  • die Leistungsbeschreibung des Angebots
  • Die hier vorliegenden Vertragsbedingungen
  • Die Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB )

§2
Das Angebot

Gemäß VOB obliegt die Aufstellung der Leistungsbeschreibung dem Auftraggeber, sollte der Auftragnehmer ohne Berechnung einer Vergütung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) eine Leistungsbeschreibung erstellen, befreit dies den Auftraggeber oder seinen technischen Beauftragten nicht von der Prüfung der Leistungsbeschreibung hinsichtlich der Massen, der Vollständigkeit sowie technische Durchführbarkeit. Die Verantwortung hierfür welche gemäß VOB beim Auftraggeber liegt, wird bei nicht in Rechnung gestellten Texten nicht auf den Auftragnehmer übertragen.

§ 3
Die Rechnungen

Die Rechnung wird gemäß VOB aufgestellt. Bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten werden Abschlagrechnungen in der Regel jeweils nach erreichen von ca. 5000,--EUR Abrechnungswert eingereicht. Diese sind innerhalb 7 Tage zur Zahlung fällig, ein Skontoabzug ist nicht genehmigt. Die Zahlung einer Abschlagrechnung kommt keiner Erklärung über die Abnahme der bis dahin erbrachten Leistungen gleich. Die Rechnungsstellung kommt der Fertigstellungsmeldung und Auforderung zur Abnahme der Leistungen gleich. Einwände sind innerhalb 12 Werktagen schriftlich zu erheben.
Sofern nicht innerhalb 12 Werktagen Einwände erhoben werden gilt die Leistung als abgenommen, (fiktive Abnahme)
Die Rechnungsbeträge sind spätestens am 12 Werktag nach Zugang zur Zahlung auszuweisen, sofern Einwände erhoben werden, ist das unbestrittene Guthaben sofort mit dem Einwand als Abschlag zu überstellen.

§ 4
Gewährleistung

Die Gewährleistung für Bauleistungen beträgt nach VOB 4 Jahre.
Für Arbeiten am Grundstück eine Vegetationsperiode ( 1 Jahr ).
Für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen 1 Jahr.
Für Reparaturleistungen 1 Jahr.

Sollten Arbeiten durch andere Personen an von uns durchgeführten Bauprojekten jeglicher Art verrichtet werden, erlischt in diesem Bereich sowohl die Garantie als auch jeder Gewährleistungsanspruch. Reparaturen und Ergänzungen, die durch Änderung der Bausubstanz notwendig werden, sind kostenpflichtig und nur durch uns zu erstellen.

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zertifizierter Bauwerksabdichter
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Hotline: Hannover (05 11) 969 476 4
07.30-19.30 Uhr in Hannover erreichbar
Fax: Hannover (05 11) 969 476 5
Mobil: 0171 613 268 6
Email: info@bauws.de


 
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